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   BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67   

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https://dejure.org/1970,374
BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67 (https://dejure.org/1970,374)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1970 - 1 BvR 191/67 (https://dejure.org/1970,374)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1970 - 1 BvR 191/67 (https://dejure.org/1970,374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 57
  • NJW 1970, 1680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Zur Begründung verweist er auf seine Stellungnahme in den dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63 und 1 BvL 27/64 - zugrunde liegenden Normenkontrollverfahren (vgl. a.a.O., A III 1, Umdruck S. 16 ff.) und führt ergänzend aus:.

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63 und 27/64 - entschieden, daß die Heiratsklauseln bei den Waisenrenten aus der Angestelltenversicherung und der Arbeiterrentenversicherung verfassungswidrig sind, weil sich ein absoluter Ausschluß der verheirateten Waisen von der verlängerten Waisenrente im Hinblick auf den Gegenstand und Zweck der gesetzlichen Regelung sachlich nicht rechtfertigen läßt.

    Im Hinblick auf diese Unterhaltsersatzfunktion der Waisenrente ist die Heiratsklausel in § 45 Abs. 3 Satz 1 a ) BVG aus den gleichen Gründen und in gleichem Umfang verfassungswidrig wie die entsprechenden Regelungen in der Angestelltenversicherung und Arbeiterrentenversicherung (BVERFG, Beschluß vom 27. Mai 1970, a.a.O., C II, Umdruck S. 31 ff.).

    Eine Nichtigerklärung der Vorschrift scheidet jedoch aus den gleichen Gründen aus, wie im Beschluß vom 27. Mai 1970 (a.a.O., C III 2, Umdruck S. 50 ff.) zu den dort zur Prüfung stehenden Heiratsklauseln ausgeführt; das Bundesverfassungsgericht muß sich vielmehr auf die Feststellung des Verfassungsverstoßes beschränken.

  • BSG, 25.07.1967 - 9 RV 310/66

    Nachschaden - Härteausgleich - Verlust des Sehvermögens

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Diese Sonderregelung bildet nach der Entstehungsgeschichte und ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung einen wesentlichen Bestandteil der gesetzlichen Regelung (vgl. BSGE 27, 75 (76 ff.)).

    Danach können zwar unter Einzelfällen im Sinne der Vorschrift auch Gruppen von Einzelfällen verstanden werden (vgl. BSGE 27, 75 (76 f.); s. a. 27, 286 (290 f.)); jedoch muß die Frage, ob eine "besondere Härte" vorliegt, immer im Hinblick auf den Einzelfall entschieden werden und nicht nach generellen Regeln.

    Es kommt daher darauf an, ob wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls die Anwendung der gesetzlichen Vorschrift zu einer besonderen, d. h. unbilligen, dem Sinn der Versorgung widersprechenden Härte führen würde; die Ablehnung der betreffenden Einzelleistung wegen Fehlens einer Anspruchsvoraussetzung muß den Antragsteller besonders hart treffen (vgl. BSGE 27, 75 (77 f.)).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 101/58

    Witwerrente

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Diese vereinzelt vorkommenden Fälle habe der Gesetzgeber jedoch schon im Hinblick auf die elastische Sonderregelung des § 89 BVG unberücksichtigt lassen dürfen (vgl. BVerfGE 17, 38 (57)).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 38 (40, 45 ff.)) näher ausgeführt hat, hat die versorgungsrechtliche Hinterbliebenenrente in ihren beiden Bestandteilen - Grundrente und Ausgleichsrente - Unterhaltsersatzcharakter.

    Auch der Gedanke der Subsidiarität der Versorgung gegenüber einer möglichen und zumutbaren Selbsthilfe (vgl. BVerfGE 17, 38 (56 f.)) kann zu keiner anderen Beurteilung führen.

  • BSG, 24.02.1960 - 9 RV 710/56
    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    In den Gründen legt es unter Bezug auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Februar 1960 (BSGE 12, 27) dar, daß die Beschränkung der Waisenrente auf unverheiratete Waisen in § 45 Abs. 3 BVG nicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoße, und führt weiter aus:.

    Die Erwägungen, mit denen das Bundessozialgericht in der Entscheidung vom 24. Februar 1960 (BSGE 12, 27 (29 ff.)) die Verfassungsmäßigkeit der Heiratsklausel begründet hat, sind in dem genannten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts bereits erörtert worden (a.a.O., C II 5, 6, 8, Umdruck S. 37 ff., 42 ff., 48).

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Das Sozialgericht wird demgemäß das Verfahren aussetzen müssen, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Vorschrift durch eine mit der Verfassung vereinbare Regelung ersetzt hat (vgl. BVerfGE 22, 349 (361 ff.); 23, 1 (11 f.)).
  • BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Das Sozialgericht wird demgemäß das Verfahren aussetzen müssen, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Vorschrift durch eine mit der Verfassung vereinbare Regelung ersetzt hat (vgl. BVerfGE 22, 349 (361 ff.); 23, 1 (11 f.)).
  • BSG, 01.02.1968 - 10 RV 333/66

    Hinterbliebenenversorgung im Wege des Härteausgleiches - Auslegung des

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
    Darüber hinaus ist der Begriff "besondere Härte" in § 89 Abs. 1 BVG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein unbestimmter Rechtsbegriff, so daß das Vorliegen dieser Voraussetzung der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. BSGE 27, 286 (287) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auch die versorgungsrechtliche Hinterbliebenenrente hat in ihren beiden Bestandteilen -- Grundrente und Ausgleichsrente -- Unterhaltsersatzcharakter (vgl. BVerfGE 17, 38 [45 ff.]; 29, 57 [66]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in den genannten Entscheidungen die verschiedene Ausgestaltung und Bemessung von Waisenrenten im Versorgungs- und Sozialversicherungsrecht ungeachtet ihrer Funktionsgleichheit nicht beanstandet und ist von der Eigenständigkeit beider Rechtsbereiche ausgegangen (vgl. BVerfGE 17, 38 [50, 58 f.]; 29, 57 [66]).

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 9/74

    Verfassungsmäßigkeit des Kumulierungsverbots bei Vollwaisen rentenversicherter

    Die nach der Rentenversicherung und der Unfallversicherung geleisteten Waisenrenten, aber auch die entsprechenden Renten der Kriegsopferversorgung (vgl BVerfGE 17, 38 (45f); 29, 57 (66); 40, 121 (139)) haben als Ersatz von Unterhalt für die bezugsberechtigten Waisen jeweils die gleiche Funktion.
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß die Heiratsklauseln bei den Waisenrenten aus der Angestelltenversicherung und Arbeiterrentenversicherung sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz verfassungswidrig sind (Beschluß vom 27. Mai 1970, a.a.O., und Beschluß vom 14. Juli 1970 - 1 BvR 191/67 -), weil sich ein absoluter Ausschluß verheirateter Waisen vom Bezug der während einer Ausbildung an sich zu gewährenden Sozialleistung verfassungsrechtlich nicht rechtfertigen läßt.
  • BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2a BKKG

    a) Die angegriffenen Entscheidungen und die gesetzliche Regelung des § 2 Abs. 2 a BKGG verstoßen nicht gegen die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen aus dem Jahre 1970 zur sogenannten Heiratsklausel aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 29, 1; 29, 57; 29, 71).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1997 - 8 E 830/96

    Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz

    Verheiratete dürfen keinesfalls allein deshalb, weil sie verheiratet sind, schlechter gestellt werden als unverheiratete Personen in gleicher Lage, vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63 - und 27/64 -, BVerfGE 28, 324 ff (347); Beschluß vom 14. Juli 1970 - 1 BvR 191/67 -, BVerfGE 29, 57 ff. (67); Beschluß vom 12. März 1985 - 1 BvR 571/81 u.a. -, BVerfGE 69, 188 (205) m.w.N.; Beschluß vom 30. Juni 1987 - 1 BvR 1187/86 -, BVerfGE 76, 126 (128).
  • BSG, 25.03.1971 - 9 RV 206/70
    1970 gelten, wenn der Anspruch auf die Leistung vor diesem Zeitpunkt geltend gemacht und darüber nicht auf Grund des damals geltenden Rechts bereits eine nicht mehr anfechtbare Entscheidung getroffen worden ist" Damit hat der Gesetzgeber die in dem Beschluß des Bundesverfassungs-' gerichts vom 14, Juli 1970 - 1 BvR 191/67 (BVBl 1970 -.
  • BVerwG, 13.11.1970 - VI C 2.65

    Rechtsmittel

    Nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1970 - 1 BvL 22/63, 27/64 - (NJW 1970, 1675), vom 14. Juli 1970 - 1 BvR 191/67 und 1 BvL 10/67 - (NJW 1970, 1680) sowievom 9. Juni 1970 - 2 BvL 14/66 - (NJW 1970, 1679) muß davon ausgegangen werden, daß § 153 des Bremischen Beamtengesetzes mindestens insoweit für grundgesetzwidrig erklärt werden würde, als durch die Vorschrift in der Ausbildung stehende Waisen mit der Heirat auch dann vom Bezug des Waisengeldes ausgeschlossen werden, wenn ihr Ehegatte zur Unterhaltsleistung außerstande ist.
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